Die Linkspartei hat eine sogenannte Kleine Anfrage im Bundestag an die Bundesregierung zum Zustand des Hoyerswerdaer Bahnhofs gestellt. Dabei wurde die Anfrage nicht einfach nur von der Bundestagsabgordneten aus dem Hoyerswerdaer Wahlkreis gestellt, sondern von der ganzen Fraktion, angeführt von ihrem Vorsitzenden Gregor Gysi. Nun hat die Regierung – konkret das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – am 7. Oktober geantwortet. Oder auch nicht…
Denn an die Beantwortung der Kleinen Anfrage stellt die Regierung gleich eine Vorbemerkung. Demnach äußere man sich nicht zu der Geschäftstätigkeit der Deutschen Bahn AG, da es sich bei ihr ja um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handele. Diesen Kniff leiten sie nämlich aus einem Beschluss des Jahres 1996 her. Damals wollten die Grünen Informationen zur Geschäftstätigkeit der Deutschen Post AG und der Telekom AG erlangen und nutzten ihr Auskunftsrecht im Bundestag. Doch obwohl beide Unternehmen zumindest zu großen Teilen in Staatshand waren, wurde ihnen ihr verbrieftes Recht verwehrt mit dem Hinweis, dass für die Geschäftstätigkeit die jeweiligen Unternehmen allein verantwortlich seien. Im gleichen Atemzug wurde dann auch gleich die Geschäftsordnung entsprechend geändert, so dass in Zukunft alle vergleichbaren Anfragen einfach unter Hinweis darauf, dass man ja keinen unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss hätte, abgelehnt werden können. Diese ominöse Drucksache 13/6149 ist so gesehen natürlich äußerst praktisch, wenn man Privatisierungen unter dem Deckmantel der Geheimhaltung abwickeln möchte, so dass auch die Parlarmentarier nicht mehr kontrollieren können, wer denn nun profitiert.
Aber zurück zum Bahnhof Hoyerswerda. Die Bundesregierung beantwortete wenigstens einige der aufgeworfenen Fragenkomplexe. In Kurzform:
- Bezüglich des Wassereinbruches in der Unterführung werden regelmäßig Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Eine Lösungsfindung ist gemeinsam mit der LMBV in Arbeit, man vermutet Probleme mit dem schwankenden Grundwasserspiegel.
- Die technischen Störungen an den alten Zugzielanzeigern wurden durch den Einbau neuer „dynamischer Schriftanzeiger“ behoben – übrigens mit freundlicher finanzieller Förderung durch das Konjunkturprogramm!
- Das Rolltor, das mobilitätseingeschränkten Personen den ebenen Zugang zu den Bahnsteigen ermöglichen soll, muss durch Bahnpersonal bedient werden. Durch Bauarbeiten war das Tor eben zeitlich eingeschränkt nicht nutzbar.
- Die Kommune hat einen neuen WC-Container errichtet.
- Eine Zustandsbewertung des Bahnhofes Hoyerswerda ist nicht erfolgt, weil er kein wichtiger Bahnhof ist (gehört nicht zu den 550 Bahnhöfen mit „Potential“). Eine Bewertung des Verkehrsanteils des Bahnhofs ist 2009 und 2010 erfolgt.
- Der Bahnhof Hoyerswerda wird in den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichten 2008, 2009 und 2010 erwähnt. Demnach sind zwei Bahnsteige nicht barrierefrei erreichbar – wohlgemerkt zwei Bahnsteige mit vier Gleisen von insgesamt fünf Gleisen…
Unbefriedigender kann eine Antwort auf eine parlarmentarische Anfrage kaum ausfallen. Alle kritischen Punkte werden ausgespart – klar sind ja unternehmerische Entscheidungen. Entscheidungen eines Unternehmens zu 100% im Besitz der Bundesrepublik. Ausschließlich die Bundesrepublik als Eigentümerin ist für das Handeln oder Unterlassen von wirtschaftlichen Entscheidungen verantwortlich. Wer bezahlt, darf bestimmen. Wenn der Bund also wirklich ein Interesse hätte, könnte er auch kurzfristig abhelfen. Wenn man die demokratischen Rechte der Abgeordneten Ernst nehmen würde, dann dürfte man sich nicht hinter solchen Anti-Transparenz-Verordnungen verstecken, sondern müsste sie einkassieren und zu Gunsten der Öffentlichkeit umformulieren. Aber das wollen die derzeit Regierenden nicht. Ebenso wenig, wie sie die Zustände an den Bahnhöfen fern der Großstädte ändern wollen. So wird der Bahnhof Hoyerswerda weiterhin vor sich hin moddern. Schade Schande!