Sie sorgten im September für einige Aufregung: Die Eltern, deren Schüler ab diesem Schuljahr für den Schulbus die vollen Kosten tragen sollten . Denn seit diesem Schuljahr gilt eine neue Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen. Und die sorgt dafür, dass nun zirka 800 Kinder im Landkreis keine Zuschüsse für die Schulbusnutzung erhalten.
Ganz konkret wurde bei der Sitzung des Kreistages in Bautzen am 9. Juli 2012 bereits diese Änderung beschlossen. Der Grund sind – natürlich – steigender Kosten für den Landkreis , verursacht durch steigende Nutzerzahlen und regelmäßige Tariferhöhungen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und im Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON). Daher wurden drei wesentliche Dinge verändert, die für Ärger gesorgt haben:
1) Die Eigenanteile wurden angeglichen und damit für Grundschüler erhöht:
Schulart |
Bis 2013 |
neu seit 2013 |
Grundschulen |
8,00 € |
13,00 € |
Mittelschulen/Gymnasien |
13,00 € |
13,00 € |
Berufsschulen |
17,00 € |
13,00 € |
2) Die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule wurde eingeführt. Nur, wenn diese erreicht wird, wird der Landkreis die Kosten teilweise erstatten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Wohnort und Schulort in verschiedenen Orten/Ortsteilen liegen und keine zusammenhängende Bebauung vorhanden ist.
Mindestentfernungen:
- Schüler Klassen 1 – 4 2 km
- Schüler ab Klasse 5 3,5 km
3) Die Kosten werden nur erstattet, wenn das Kind die nächstgelegene aufnahmefähige öffentliche Schule besucht. Ausnahmen würden sich also ergeben, wenn Kinder eine private Schule wie das Johanneum besuchen und nicht eine öffentliche.
Das bedeutete, dass nun seit diesem Schuljahr die Eltern von 800 abgelehnten Schülern die Kosten für die Schulbusbeförderung entweder komplett allein tragen müssen oder, dass ihre Kinder den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück legen müssen. Der Landkreis freute sich damals auf Kosteneinsparungen von 500.000 € pro Jahr durch Kosteneinsparungen und die höheren Einnahmen der Grundschüler – ehrlich gesagt sind es seit weiteren Preissteigerungen nun wohl nur noch 250.000 €.
Nach öffentlichkeitswirksamen Ärger setzte die Linkspartei einen Prüfauftrag an den Landrat auf. Gemeinsam mit SPD und den Grünen wurde beauftragt zu prüfen, ob die Mindestentfernungen von 2km auf 1,5km bzw. von 3,5km auf 2,5km reduziert werden können und was das kostet.
Am heutigen Dienstag werden dem Kultur- und Bildungsausschuss des Kreistages diese Überlegungen vorgelegt. Konkret wurde errechnet, dass eine Reduzierung der Mindestentfernung zirka 400 weiteren Kindern die teilweise Erstattung der Schulbeförderungskosten per Schulbus zu Gute kommen lassen würde. Dadurch würde das Sparpotential von (nach Fahrpreiserhöhungen nur noch) 250.000 € auf ca. 125.000 € pro Jahr sinken.
Doch so ganz einfach ist das alles nicht. Denn geprüft wurde dieser Fall nun nur an den 836 Ablehnungen dieses Jahres, von denen würden 429 Fälle nun positiv beschieden und 407 Eltern würden weiterhin leer ausgehen. Doch, wenn die Satzung geändert wird, hätten wohl viele tausend weitere Schüler prinzipiell das Anrecht auf Übernahme der Schulbuskosten. Vermutlich wäre so am Ende gar keine Einsparung mehr drin.
Dazu kommt, dass mittlerweile alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte ebenfalls Mindestentfernungen anwenden, die bei 2km für Grundschüler und bei 3 – 3,5 km bei Schülern ab der 5. Klasse liegen. Ausnahme ist Leipzig, hier liegt die Grenze auch für Schüler ab der 5. Klasse bei 2 km. Ein Klick auf das links stehende Bild, zeigt die Übersicht.
Außerdem muss nun noch der Kreistag entscheiden, ob er dem zustimmen mag. Bei 99 Abgeordneten stellt die CDU immerhin 42 Mandatsträger. Aus FDP und Freien Wählern, die die Einsparmaßnahmen potentiell unterstützen stehen noch einmal jeweils 6 Abgeordnete zu Buche und damit wäre schon die einfache Mehrheit erreicht.
Wenn die Eltern tatsächlich entlastetet werden und die Schüler vor dem Gefahr geschützt werden sollen, dann ist ein Einlenken von CDU/FDP/FW nötig. Und für die betroffenen Eltern aus Hoyerswerda bleibt auch heute schon der Ausweg, auf die besonderen Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen. Denn in der Erläuterung vor dem Kreistag hieß es seitens des Landrates:
Die aufgeführten Kosteneinsparungen in Höhe von 275.000 € stehen jedoch unter dem Vorbehalt einer genauen Prüfung der Entfernung und der zumutbaren Wege (Verkehrssituation vor Ort)!
Und auf die Verkehrssituation kommt es bei den Ausnahmegenehmigungen an. Wenn der Schulweg zum Beispiel an einer viel befahrenen Bundesstraße liegt und die Fahrzeuge regelmäßig mit gefährlichen Geschwindigkeiten sehr dicht an den Schülern vorbei donnern, ist der Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen.